Progressionsvorbehalt

Progressionsvorbehalt
I. Begriff:1. Außensteuerrecht: Ein im Rahmen der Freistellungsmethode angewandtes Verfahren, wonach die  ausländischen Einkünfte und Vermögensteile im  Wohnsitzstaat zwar aus der Bemessungsgrundlage der relevanten Steuern herausgenommen werden, aber für die Berechnung des progressiven Steuersatzes auf die inländischen Einkünfte und Vermögensteile berücksichtigt werden ( Doppelbesteuerung).
- 2. Nationales Steuerrecht: Hat ein unbeschränkt Steuerpflichtiger bestimmte steuerfreie Bezüge (Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Wintergeld, Winterausfallgeld, Schlechtwettergeld, Arbeitslosenhilfe, Mutterschaftsgeld u.Ä.) bezogen, so sind diese Lohnersatzleistungen bei der Bemessung des Steuersatzes für das zu versteuernde Einkommen einzubeziehen.
II. Technik:1. Die ausländischen Einkünfte und Vermögensteile bzw. die bezogenen Lohnersatzleistungen scheiden aus der inländischen Steuerbemessungsgrundlage vollständig und endgültig aus.
- 2. Sie werden jedoch für die Berechnung des auf die Übrigen inländischen Einkünfte bzw. Vermögensteile des Steuerpflichtigen anzuwendenden progressiven Steuersatzes in der Weise berücksichtigt, dass positive ausländische Einkünfte/Vermögensteile bzw. steuerfreie Bezüge den inländischen Einkünften/Vermögensteilen hinzugerechnet und negative ausländische Einkünfte/Vermögensteile von ihnen abgezogen werden.
III. Wirkungen:Der P. kann zu einer Senkung des Steuersatzes (negativer P.), z.B. bei ausländischen Verlusten, führen. Auf der anderen Seite ist aber auch eine Erhöhung des Steuersatzes möglich.
IV. Anwendungsbereich:1. Der P. ist ausnahmslos von allen deutschen  Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gestattet, wenn die Freistellungsmethode zur Vermeidung der  Doppelbesteuerung Anwendung findet.
- 2. Die Anwendung des P. erstreckt sich zwar auf alle Steuerarten, die im Doppelbesteuerungsabkommen erfasst sind. Praktische Auswirkungen treten aber i.d.R. nur bei den Steuern ein, die einen progressiven Tarif aufweisen, in der Bundesrepublik Deutschland im Wesentlichen nur die Einkommensteuer und die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
- 3. Im nationalen Steuerrecht (§ 32b EStG): P. bei Bezug von Lohnersatzleistungen ( Arbeitslosengeld,  Kurzarbeitergeld,  Wintergeld,  Winterausfallgeld,  Arbeitslosenhilfe u.Ä.) oder  ausländischen Einkünften. Literatursuche zu "Progressionsvorbehalt" auf www.gabler.de

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Progressionsvorbehalt — ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Es gibt Einkünfte, die steuerfrei sind, aber den Steuersatz für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte erhöhen. Es gibt den Progressionsvorbehalt im Einkommensteuerrecht von Deutschland, Österreich, der… …   Deutsch Wikipedia

  • ATZ — Altersteilzeit ist in Deutschland und Österreich eine Möglichkeit, über eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine vorzeitige Beendigung der aktiven Tätigkeit den Übergang in den Ruhestand vorzubereiten. Sofern durch die Altersteilzeit älterer… …   Deutsch Wikipedia

  • Altersteilzeitgesetz — Altersteilzeit ist in Deutschland und Österreich eine Möglichkeit, über eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine vorzeitige Beendigung der aktiven Tätigkeit den Übergang in den Ruhestand vorzubereiten. Sofern durch die Altersteilzeit älterer… …   Deutsch Wikipedia

  • ALG1 — Arbeitslosengeld I (ALG I) (offizielle Bezeichnung: Arbeitslosengeld) ist eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit und abhängig von weiteren Voraussetzungen gezahlt wird. Ähnliche Leistungen gibt …   Deutsch Wikipedia

  • ALG 1 — Arbeitslosengeld I (ALG I) (offizielle Bezeichnung: Arbeitslosengeld) ist eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit und abhängig von weiteren Voraussetzungen gezahlt wird. Ähnliche Leistungen gibt …   Deutsch Wikipedia

  • ALG I — Arbeitslosengeld I (ALG I) (offizielle Bezeichnung: Arbeitslosengeld) ist eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit und abhängig von weiteren Voraussetzungen gezahlt wird. Ähnliche Leistungen gibt …   Deutsch Wikipedia

  • Altersteilzeit — ist in Deutschland und Österreich eine Möglichkeit, über eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine vorzeitige Beendigung der aktiven Tätigkeit, den Übergang in den Ruhestand vorzubereiten. Sofern durch die Altersteilzeit älterer Arbeitnehmer… …   Deutsch Wikipedia

  • Arbeitslosengeld 1 — Arbeitslosengeld I (ALG I) (offizielle Bezeichnung: Arbeitslosengeld) ist eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit und abhängig von weiteren Voraussetzungen gezahlt wird. Ähnliche Leistungen gibt …   Deutsch Wikipedia

  • Arbeitslosengeld I — (ALG I) (offizielle Bezeichnung: Arbeitslosengeld) ist eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit und abhängig von weiteren Voraussetzungen gezahlt wird. Ähnliche Leistungen gibt es auch in allen… …   Deutsch Wikipedia

  • Besteuerung — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”